Wenn Sie möchten kann ich Ihnen heute noch von einigen Herstellern den Kontakt zu den Weksvertretungen vermitteln, sowie auch einen unverbindlichen Kostenvoranschlag für Ihr Vorhaben ausarbeiten. Dazu benötige ich lediglich eine Grundrisszeichnung mit m²- Angaben der einzelnen Räume oder eine Liste der einzelnen zu beheizenden Räume mit m² Angaben, mit Angabe der Nutzung und natürlich den Wärmebedarf laut Wärmebedarfsrechnung des Architekten bzw. des Statiker. Dieses gilt für Flächenheizung. Der Umbaute Raum ist hier nicht so wichtig, wie bei einer Konvektionsheizung (Heizkörper).
Da hier von den meisten Fachbetrieben falsche Berechnungen erstellt werden, funktionieren viele Wandheizungen nicht immer und dann ist nicht der Fachbetrieb Schuld, sondern die Wandheizung taugt nichts, was natürlich falsch ist. Denn kaum jemand gibt zu einen Fehler gemacht zu haben. Dieses können Sie auch bei Prof. Dr. Claus Meier unter Download nach lesen. In dem Buch "humane Strahlungswärme" hat Professor Dr. Claus Meier die heutigen falschen Berechnungen der Strahlungswärme nachgewiesen.
Für Biomasse-Heizkessel benötige ich bei einer Umstellung Ihrer jetzigen Heizung den bisherigen Verbrauch von Öl oder Gas und bei Neubau die gesamte zu beheizende Grundfläche der einzelnen Räume in m², mit Angabe der Nutzung und natürlich den Wärmebedarf laut Wärmebedarfsberechnung des Architekten bzw. des Statiker. Zum Bespiel wohnen, arbeiten, spielen, schlafen oder Unterricht. Oder bei Landwirten Stallungen. Hierzu benötige ich auch den Umbauten Raum, falls Sie Heizkörper in den Räumen haben.
Anmerkung:
Für die Berechnungen eines Angebotes muss ich von Ihnen eine einmalige Kostenpauschale von 50 € erheben. Bei größeren Objekten (z.B. Mehrfamilienhäuser, Ladenlokale, Ausstellungen, Gallerien, Kirchen, Synagogen, landwirtschaftliche Gebäude, öffentliche Gebäude wie z.B. Schulen, Feuerwehr, Kindergärten, Krankenhäuser usw.) können höhere Kostenpauschalen zu Buche schlagen. Das sind etwa 100 € bis 1000 € je nach Größe des Gebäudes und Zeitaufwand. Sollten Sie durch meine Vermittlung einen Auftrag an einer Werksvertretung (mit denen ich zusammen gearbeitet habe) auslösen, wird Ihnen die Kostenpauschale erstattet, bzw. angerechnet.